Art. 1 - VERFASSUNG UND HAUPTSITZ Der Kulturverein "Väter in Bewegung" wird gegründet. Der Kulturverein hat seinen satzungsgemäßen Sitz in Rom und folgt in jedem Fall der Präsidentschaft, sofern der Verwaltungsrat nichts anderes beschließt.
ZWECK UND SOZIALES OBJEKT
Art. 2 - SOZIALZWECK Der Kulturverein "Padri in Movimento" hat in erster Linie das Ziel, kulturelle, soziale und philanthropische Initiativen zu entwickeln, um die Wertschätzung, Verbreitung und Vertiefung der Ideale zu fördern, die mit den im Gesetz verankerten Grundsätzen verbunden sind Der Verein wurde dank einer einfachen Überlegung ins Leben gerufen, die aus einem Kontext von Schwierigkeiten und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Zerfall der Familie hervorgeht. Zu diesem Thema wird eine Regel ausgelöst, Gesetz 54/2006, die die Entwicklung der neuen verantwortlichen Elternfiguren unter Einhaltung des Prinzips der "Großelternschaft" nicht erlaubt hat. Zahlreiche Kinder wachsen Waisen einer noch anwesenden Figur auf, die in fast allen Fällen eines der beiden Elternteile beraubt ist, was ein unersetzliches Bedürfnis nach aktiver Teilnahme beider Elternteile am Bildungs- und Wachstumsprojekt zur Folge hat. der Hilfe der Nachkommen, die zeitlich und räumlich nicht begrenzt, sondern erweitert werden kann, um ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen, das in keiner Weise unter dem Trennungsereignis zwischen den Eltern leidet Der Verein möchte ein prägnantes kulturelles Handeln fördern, das sich an den Werten von Gerechtigkeit, Gerechtigkeit und Pflichten orientiert und die individuelle und kollektive Verantwortung bei der Entwicklung von Elternfähigkeiten stärkt. Es ist als Meinungsgruppe mit Bezug auf demokratische, liberale und reformistische Prinzipien sowohl der säkularen als auch der katholischen Kultur konfiguriert, die das Ziel haben, mit eigenen Vertretern in den Institutionen auch in Zukunft beeinflusst zu werden. Um seine Ziele zu erreichen, kann der Verein im Einklang mit der "Vision" kulturelle, soziale und philanthropische Initiativen unterstützen. organisieren Konferenzen und Debatten; Entwicklung von Schulungs- und Aktualisierungstätigkeiten; Förderung von Studien, Forschungsarbeiten und redaktionellen Aktivitäten, die den Ort des Meinungs- und Gedankenaustauschs darstellen.Der Verband ist von den Grundprinzipien wie der Demokratie der Struktur, der Chancengleichheit von Männern und Frauen, der Wahlfreiheit und der Freiheit von Mitgliedschaft und Dienstleistungen inspiriert Der Verein verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten und ist autonom und unabhängig.
Art. 3 - SOZIALES ZIEL Um soziale Zwecke zu verfolgen, ist der Kulturverein "Padri in Movimento" der Verwalter der Kenntnisse, die in den Regeln des Familienrechts und des Schutzes der Minderjährigen enthalten sind, und der Verein hat auch als soziales Ziel die Tätigkeit der Förderung von Projekten und Veranstaltungen verschiedener Art, die durch den sozialen Zweck gekennzeichnet sind Die Teilnahme an den vom Verein durchgeführten Aktivitäten ist kostenlos und steht allen Mitgliedern des Vereins offen Unternehmensgegenstand, einschließlich Verkauf und Umtausch von unbeweglichem und beweglichem Vermögen, das Gegenstand des Unternehmensvermögens ist und der Eintragung unterliegt; die Festlegung von Hypotheken und die Gewährung einer Verpfändung oder Hypothek in Bezug auf das Vermögen der Gesellschaft, die Gewährung von Bürgschaften und anderen Entschädigungen.
VON ASSOZIIERTEN UND QUOTEN
Art. 4 - MITGLIEDER UND VEREINSLEBEN 1. Der Kulturverein besteht aus Gründungsmitgliedern und ordentlichen Mitgliedern, die natürliche, juristische oder andere Personen sein können. Mitglieder des Vereins können alle sein, die die institutionellen Ziele und die entsprechenden Durchführungsmodalitäten teilen und akzeptieren, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Status. Jeder Bürger kann der Vereinigung beitreten, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Um in die Vereinigung aufgenommen zu werden, muss beim Verwaltungsrat ein Antrag unter Beachtung der folgenden Verfahren und Angaben gestellt werden: Name und Vorname, Ort und Geburtsdatum angeben, Beruf und Wohnsitz. Unbeschränkt bürgerliche und politische Rechte genießen. Die Verwendung von Daten genehmigen (Datenschutzgesetz). Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Statuts und der Beschlüsse der Körperschaften erklären. Eine Einschränkung der Rechte des Mitglieds ist ausgeschlossen. , sowohl in Bezug auf die Kategorie, zu der es gehört, als auch als Funktion einer zeitweiligen Teilnahme am assoziativen Leben. In jedem Fall ist das Mitglied verpflichtet, sich im Rahmen seiner Verfügbarkeit und Neigung aktiv am Vereinsleben zu beteiligen. Insbesondere kann kein Mitglied in seiner Funktion mehr Rechte geltend machen als andere Mitglieder: eine intensivere Teilnahme am Vereinsleben als andere Mitglieder, Zahlungen von zusätzlichen Beiträgen, die dem Verein sein eigenes Vermögen verschiedener Art zur Verfügung stellen vorübergehend oder dauerhaft.
Art. 5 - MITGLIEDSCHAFT UND MITGLIEDSCHAFTSGEBÜHR Die Annahme des Zulassungsantrags berechtigt zum Erhalt der Social Card. Der Vorstand des Vereins hat die Aufgabe, die Zulassung innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags selbst zu ratifizieren. Der Vorstand gibt seine Zulassung mit absoluter Mehrheit der Anwesenden ab. Die Mitglieder sind verpflichtet: die Teilnahmegebühr und die jährlichen Gebühren zu entrichten. Gemäß der Satzung alle internen Regelungen und Beschlüsse der Organe, einschließlich derjenigen, die sich darauf beziehen zu etwaigen Ergänzungen des Sozialfonds durch Einzahlung außerordentlicher Anteile.
Art. 6 - RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER 1. Die Mitglieder haben das Recht, an den Räumlichkeiten des Vereins teilzunehmen und an allen vom Verein selbst ausgerufenen Veranstaltungen teilzunehmen zu folgen; 3. Der Verwaltungsrat kann den Mitgliedern oder Verwaltungsratsmitgliedern, die zur Ausübung von Tätigkeiten im Namen und im Namen des Vereins ernannt wurden, eine Entschädigung sowie die Erstattung der entstandenen Kosten gewähren Bei intensiveren Aktivitäten und / oder Kooperationsbeziehungen mit dem Verband durch assoziierte Unternehmen oder Direktoren werden diese durch spezifische Vereinbarungen geregelt, die den wirtschaftlichen Aspekt der jeweiligen Verpflichtungen definieren.
Art. 7 - Ablauf, Ausschluss und Verzicht 1. Die Gründe für den Ausschluss und / oder den Verlust eines Mitglieds werden vom Verwaltungsrat entschieden, der einen spezifischen begründeten Bericht erstellen muss. Der Ausschluss und / oder der Verlust werden vom Verwaltungsrat mit Mehrheit genehmigt Der Ausschluss und / oder der Verlust des Mitglieds muss wie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen aus folgenden Gründen erfolgen: Wenn die Mitglieder die Bestimmungen dieses Statuts, die internen Vorschriften oder die Beschlüsse nicht beachtet haben von den Körperschaften übernommen werden, wenn die Mitglieder ohne begründeten Grund in Zahlungsverzug geraten, wenn die Mitglieder in irgendeiner Weise dem Verein einen moralischen oder materiellen Schaden zufügen. mittels eines Antrags wieder zugelassen werden, indem eine neue Anmeldegebühr entrichtet wird. Diese Rückübernahmen werden von der ersten Hauptversammlung beschlossen, wobei jedes Mitglied jederzeit von seiner Position als Mitglied zurücktreten kann. Das Mitglied, das den Rücktritt beabsichtigt, muss dem Verwaltungsrat seine Austrittserklärung per Einschreiben oder per Einschreiben per E-Mail mitteilen. Das verstorbene, zurückgezogene oder ausgeschlossene Mitglied oder die Erben oder Hinterbliebenen des verstorbenen Mitglieds haben keinen Anspruch auf Erstattung der Aktien Mitgliedschaft und andere eventuell an den Verein gezahlte Beiträge; Im Allgemeinen haben sie keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
DER ORGANE DER VEREINIGUNG
Art. 8 - ORGANE DES VEREINS Die Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung, Verwaltungsrat, Lenkungsausschuss, Präsident, Schatzmeister, Sekretär.
Art. 9 - VERSAMMLUNG DER AKTIONÄRE Die Generalversammlung ist ein souveränes Organ für die Entscheidung über die operative Ausrichtung der sozialen Tätigkeit des Vereins sowie für die Änderung der Satzung ordentlich oder kann auf außerordentlicher Basis einberufen werden Die Aufgaben der ordentlichen Versammlung sind: Genehmigung des jährlichen Wirtschafts- und Finanzberichts und sonstiger Rechnungslegungsunterlagen Aufforderung an den EZB-Rat zu seinen Aufgaben, wenn Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung des Vereins festgestellt werden. mitglieder des verwaltungsrates besprechen und analysieren die im vorjahr durchgeführten sozialen aktivitäten und werten eventuelle vorschläge der teilnehmer zur entwicklung der sozialen aktivitäten aus Die Aufgaben der außerordentlichen Hauptversammlung sind: Der Kauf von Immobilien, Namensmöbeln oder Die Frage der Garantien ist wahr. Überlegen Sie die Auflösung des Vereins. Überlegen Sie alles andere, was nicht in die Zuständigkeit der ordentlichen Versammlung fällt.
Art. 10 - GÜLTIGKEIT DER VERSAMMLUNGSSITZUNG 1. Die ordentliche und außerordentliche Versammlung wird vom Verwaltungsrat einberufen, wann immer es ihm angemessen oder notwendig erscheint, mindestens jedoch einmal jährlich während der ordentlichen Sitzung der Genehmigung der Berichte Die ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung wird vom amtierenden pro-temporären Präsidenten geleitet. Die ordentliche Hauptversammlung wird jedes Jahr in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni einberufen. Die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen finden statt Gültig beim ersten Anruf, wenn viele Mitglieder mindestens die Hälfte plus eines der registrierten Mitglieder vertreten, und beim zweiten Anruf, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Die zweite Einberufung kann auch am selben Tag wie die erste Einberufung erfolgen, sofern der Zeitpunkt der zweiten Einberufung mindestens eine Stunde nach dem Zeitpunkt der ersten Einberufung liegt gültig bei absoluter Mehrheit der Mitglieder Die außerordentliche Versammlung, die einberufen wurde, um die vom Vorstand vorgeschlagenen Änderungen der Satzung zu genehmigen oder den Verein aufzulösen, ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist und die drei Fünftel der anwesenden Mitglieder befürworten Stimmrecht.
Art. 11 - STIMMRECHT Alle erwachsenen Mitglieder, die seit mindestens 12 Monaten auf der Generalversammlung registriert sind, haben das Stimmrecht auf der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlung anderes Mitglied: Jedes delegierte Mitglied kann nur einen Delegierten vertreten.
Art. 12 - BERATUNG DER VERSAMMLUNG Bei der Abstimmung in den Versammlungen wird nach dem in Art. 12 enthaltenen Grundsatz nach dem System der Abstimmung nach Kopf oder "ein Kopf - eine Stimme" vorgegangen. 2532, zweiter Absatz des italienischen Zivilgesetzbuches daher unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrags. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen; Die Abstimmung findet geheim statt, wenn die Mehrheit der anwesenden Wähler dies beantragt. Bei den Wahlen zum Sitz der Gesellschaft erfolgt die Abstimmung jedoch geheim. Die Beschlüsse in ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen werden mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Die Beschlüsse über die Auflösung des Vereins werden mit der befürwortenden Stimme von drei Fünfteln der anwesenden Stimmberechtigten gefasst Alle Beschlüsse der Hauptversammlung sind in einem besonderen Protokollbuch festgehalten.
Art. 13 - VERWALTUNGSRAT Der Verwaltungsrat wird von der ordentlichen Versammlung gewählt und setzt sich aus mindestens drei und höchstens sieben Verwaltungsratsmitgliedern zusammen. Die Gründungsmitglieder bleiben von Rechts wegen im Amt, es sei denn, sie wurden suspendiert oder ausgeschlossen. Jedes volljährige Mitglied, das seit mindestens 12 Monaten im Verein eingetragen ist, kann frei in das Amt des Direktors des Vereins selbst gewählt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können bleiben für 3 Jahre im Amt und können wiedergewählt werden Der Verwaltungsrat wird vom Präsidenten einberufen und die Versammlung kann auch telefonisch oder über Telematikinstrumente (Fax und / oder E-Mail) einberufen werden Nationales Territorium durch ein Netzwerk von Koordinatoren, die auf regionaler Basis aus den Mitgliedern des Verbandes ausgewählt werden. Diese Koordinatoren haben die Aufgabe, die "Vision" des Vereins zu verbreiten und alle Mitgliedsanträge einzusammeln, die an den Verwaltungsrat gezahlt werden müssen. Die Koordinatoren können und müssen (vorbehaltlich einer Überprüfung mit dem Präsidenten der Finanzabteilung) Veranstaltungen in Angelegenheiten organisieren, die vom Verwaltungsrat auferlegt werden. Vor der Veranstaltung muss das dazugehörige Poster dem Präsidenten zur direkten Kenntnisnahme und Genehmigung übermittelt werden. Alle Pressemitteilungen folgen dem gleichen Kurs wie das Poster. Bei Nichteinhaltung wird der Koordinator vorübergehend suspendiert, um die Richtigkeit der Ereignisse überprüfen zu können. Eine von den Koordinatoren unterzeichnete vertragliche wirtschaftliche Verpflichtung ist nicht vom Verein selbst zu verstehen. Die Sitzungen gelten in Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates selbst, einschließlich des Präsidenten. Der Verwaltungsrat, in der ersten Sitzung und falls nicht eingerichtet Nach der Satzung werden der Präsident, der Sekretär und der Schatzmeister mit absoluter Mehrheit der Anwesenden gewählt. Es legt die Zuständigkeiten der anderen Ratsmitglieder in Bezug auf die kulturellen Aktivitäten des Vereins zur Erreichung seiner soziokulturellen Ziele fest. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates, die sich von denen in anderen regulierten Punkten unterscheiden, werden von der absoluten Mehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten zweimal: Die Mitglieder des Rates, die während ihres Mandats aus dem Rat ausscheiden, werden durch die ersten nicht gewählten Mitglieder ersetzt.
Art. 14 - PFLICHTEN DES VERWALTUNGSRATES Der Verwaltungsrat tagt mindestens vierteljährlich und ausserordentlich, wenn der Vorsitz dies für erforderlich hält oder ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder dies verlangt Verwaltungsrat Entwurf eines Haushaltsvoranschlags Entwurf eines Vereinsauftrags Förderung der Teilnahme von Mitgliedern an den Aktivitäten des Vereins Entscheidung über die Aufnahme, den Austritt oder den Verlust von Mitgliedern Organisation von Veranstaltungen, Demonstrationen und Werbeaktivitäten Über die Angaben der Junta im Einklang mit der "Mission" des Vereins: Erstellung des Jahresabschlusses und aller sonstigen Buchhaltungsunterlagen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, die der ordentlichen Hauptversammlung vorzulegen sind Sonstige Beiträge: Die Vorschläge von mo werden von der absoluten Mehrheit der Berechtigten beraten Der Versammlung vorzulegende gesetzliche Mängel Sonstige Beschlüsse, die nicht bestimmten Organen des Vereins vorbehalten sind.
Art. 15 - DER VORSITZENDE Der Präsident ist Vorsitzender des Verwaltungsrates und des Leitfadens. Im Falle von Behinderung oder Abwesenheit oder Verwirkung des Präsidenten wird der Präsident durch das älteste Mitglied des Verwaltungsrates ersetzt.Der Präsident hat die gesetzliche Vertretung des Vereins, beruft die Versammlung und den Verwaltungsrat ein, unterzeichnet das entsprechende Protokoll und lässt das Verantwortung für die Durchführung der Beschlüsse der genannten Gremien, Gewährleistung der organisatorischen und einheitlichen Entwicklung der Tätigkeit des Vereins Der Präsident legt die thematischen Leitlinien durch die Ausarbeitung der "Vision" des Vereins fest und überwacht auch die administrative Leitung und wirtschaftlich der Vereinigung, von der es die Taten unterzeichnet. Es ist befugt, Beiträge jeglicher Art von öffentlichen und privaten Stellen einzuziehen, indem es den Empfang und den detaillierten Bericht ausstellt. Er ist auch befugt, Zahlungen für die gekauften Waren und für die vom Verein erhaltenen Dienstleistungen zu leisten, jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Schatzmeisters.Der Präsident bleibt für drei Jahre im Amt und kann wiedergewählt werden.
Art. 16 - FÜHRUNGSAUSSCHUSS Er wird vom Präsidenten mit einer befürwortenden Stellungnahme von mindestens 1/3 des Verwaltungsrates ernannt und setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammen, die aus Mitgliedern des Verwaltungsrates oder aus Experten und / oder Spitzenleistungen aus der Kultur-, Berufs- oder Geschäftswelt ausgewählt werden. Den Vorsitz führt der Präsident selbst. Er hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Präsidenten des Vereins die "Vision" entsprechend den von ihm verfolgten Zielen vorzubereiten und zu aktualisieren und die vom Statut vorgesehenen sozialen Aktivitätsprogramme auf der Grundlage der von der Versammlung genehmigten Richtlinien vorzubereiten Erstellen Sie Studiensitzungen zu Themen, aus denen sich neue soziale Ziele ergeben, und kümmern Sie sich um die Durchführung der Beratungen der Versammlung. Sorgen Sie in Absprache mit dem Verwaltungsrat für die Organisation von Themenveranstaltungen. Mindestens vierteljährliche Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten und die Projekte, für die sich der Verein gegenüber dem Verwaltungsrat ausgeben kann. Er kann für bestimmte Studiensitzungen Experten zu diesem Thema heranziehen, sofern der Verwaltungsrat nicht die unverbindliche Stellungnahme dazu abgibt Die in Artikel 5 Nummer 3 genannten und vom Begleitausschuss beschlossenen internen Regelungen werden der befürwortenden Stellungnahme von mindestens 2/3 des stimmberechtigten Verwaltungsrates vorgelegt.
Art. 17 - DER SCHATZMEISTER Der Schatzmeister wird vom Präsidenten mit einer befürwortenden Stellungnahme des Verwaltungsrates ernannt, der seine Ablehnung durch eine förmliche Handlung begründen muss. Die Wahl kann unter den Mitgliedern des Verwaltungsrates oder unter externen Experten getroffen werden. Für den Fall, dass er Mitglied ist, hat er kein Stimmrecht, solange das Amt verbleibt. Der Schatzmeister hat die Lieferung der assoziativen Güter, einschließlich des Sozialfonds; kümmert sich um die Buchführung des Vereins, erstellt das jährliche Inventar des Vereinsvermögens; erstellt den endgültigen Saldo zum Ende des Kalenderjahres und den Haushaltsplan für das neue Jahr; sieht die Erhebung von Einnahmen und die Zahlung von Ausgaben auch mit einer kostenlosen und gesonderten Unterschrift gemäß den Entscheidungen des Präsidenten und des Verwaltungsrates vor.
Art. 18 - DER SEKRETÄR Der Sekretär wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Präsidenten ernannt. Die Wahl kann zwischen den Vorstandsmitgliedern oder zwischen externen Sachverständigen getroffen werden. Der Sekretär unterstützt den Präsidenten und hat folgende Hauptaufgaben: Vorbereitung der Protokolle der Verwaltungsratssitzungen, Betreuung der Korrespondenz, Koordinierung der gesetzlich vorgeschriebenen Vereinsformalitäten, Unterstützung der Tätigkeit des Schatzmeisters, Organisation der Vereinsversammlungen. Wird der Sekretär nicht ernannt, werden seine Aufgaben vom Schatzmeister wahrgenommen.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 19 - JAHRESABSCHLUSS UND SCHÄTZUNG - JAHRESABSCHLUSS Der Schatzmeister erstellt mit Unterstützung des Sekretärs den Jahres- und Finanzbericht, der dem Verwaltungsrat zur Prüfung vorgelegt wird. muss die allgemeinen Einnahmen und Ausgaben zusätzlich zu den Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den in Artikel 19 genannten Fundraising-Aktivitäten hervorheben. Der jährliche Wirtschafts- und Finanzbericht wird vom Verwaltungsrat der ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Der Erklärung ist ein erläuternder Bericht über die Ergebnisse der Rechnungslegung beizufügen, der innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich die Erklärung bezieht, zu genehmigen ist Die Versammlung berät über die Aufstellung des Haushaltsplans, wenn sie dies im Verhältnis zu den Dimensionen für erforderlich hält, die die von der Vereinigung ausgeübte Tätigkeit erreicht, oder wenn sie dies ohnehin für angemessen hält. Das Budget wird vom Verwaltungsrat und vom Schatzmeister mit Unterstützung des Sekretärs aufgestellt. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen, außer im Falle der Auflösung des Vereins. Für jede kulturelle Aktivität erstellt der Schatzmeister eine Teilerklärung. den Instituten, Stellen, Unternehmen oder natürlichen Personen, die Kreditgeber sind, vorzulegen, sei es privat oder öffentlich.
Art. 20 - FINANZIERUNG DES VEREINS Die Einnahmen, die zur Deckung der für das Funktionieren des Vereins anfallenden oder anfallenden Ausgaben erforderlich sind, stellen sich wie folgt dar: Ordentlicher und freiwilliger Mitgliedsbeitrag. Mittel des Staates, der Regionen, der Gebietskörperschaften und anderer öffentlicher und / oder privater Körperschaften Einnahmen aus gelegentlichen öffentlichen Sammlungen, auch infolge des Angebots von Waren oder Dienstleistungen von bescheidenem Wert an die Tochtergesellschaften, sofern diese zusammen mit diesen angeboten werden Feierlichkeiten, Jubiläen oder Sensibilisierungskampagnen.
Art. 21 - VERMÖGEN DES VEREINS Das Vermögen des Vereins setzt sich aus den Einnahmen zusammen, die sich aus den Beiträgen der Gründungsmitglieder ergeben, die an die Satzung des Vereins gezahlt wurden, sowie aus den anderen in Art. 19 genannten Einträgen und den Vermögenswerten und Rechten, die mit den Einnahmen verbunden waren gekauft oder für die Erreichung sozialer Zwecke erworben.
Art. 22 - BESCHLUSS Die Auflösung des Vereins wird von der ausserordentlichen Versammlung beschlossen, die mit Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit der befürwortenden Stimme von mindestens drei Fünfteln der in der Versammlung anwesenden Mitglieder und mit Stimmrecht gültig konstituiert ist. Außerordentlich, der die Auflösung beschließt, ernennt auch einen oder mehrere Liquidatoren, die ihre Befugnisse und etwaige Entschädigungen festlegen. Wenn der Verein aufgelöst wird, wird das gesamte Vermögen des Vereins an andere Organisationen gespendet, die dieselben oder ähnliche Zwecke verfolgen oder zum Zwecke von Gemeinnützigkeit nach Anhörung der gesetzlich vorgesehenen Kontrollstelle oder anderweitige Übertragung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Soweit in diesem Statut nichts anderes vorgesehen ist, wird in bestimmten Angelegenheiten auf die Gesetze und Vorschriften des Staates verwiesen.
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